Bausparen durch die richtige Bausparfinanzierung
Nützliche Informationen rund um Bausparpläne
Bausparverträge werden von speziellen Bausparkassen angeboten. Diese unterliegen dem Bausparkassengesetz. Sehr allgemein lässt sich sagen, dass der Kunde mit der Bausparkasse eine Vertragssumme festlegt. Die Hälfte dieser Vertragssumme spart der Kunde selbst an, die andere Hälfte erhält er von der Bausparkasse als Darlehen. Das Darlehen ist in den meisten Fällen wohnwirtschaftlich gebunden, das heißt es soll für die Finanzierung von Wohneigentum gelten. Das Darlehen wird bei größeren Summen grundschuldrechtlich abgesichert; als nachrangige Sicherheit. Wer über den Bau eines Hauses oder das Kaufen einer Eigentumswohnung nicht ohne eine umfassende Beratung entscheiden möchte, der kann sich auf dieser Seite über seine Möglichkeiten informieren.
Der Kunde bekommt über die gesamte Laufzeit des Bausparvertrages eine Garantie der Zinsen. Dies bedeutet, dass sowohl der Guthabenzins als auch der (nominale) Darlehenszins von vorneherein festgeschrieben ist. Der Kunde hat damit höchste Planungssicherheit. Die Bausparkassen bieten dazu unterschiedliche Tarife an, denen auch unterschiedliche Zinssätze zu Grunde liegen. Der Kunde erwirbt mit Abschluss eines Bausparvertrages einen Rechtsanspruch auf das Darlehen. Das Darlehen darf nur bei wichtigen Gründen durch die Bausparkasse verwehrt werden (beispielsweise bei mehreren Lastschriftrückgaben).
Der Rechtsanspruch ist übertragbar und vererbbar. Der Bausparvertrag gliedert sich in verschiedene Phasen. Drei Phasen können unterschieden werden. Zunächst befindet sich der Vertrag in der (An-)Sparphase, bei dem der Kunde den Vertrag anspart. In der Zuteilungsphase wird darüber entschieden, ob der Kunde das Darlehen zugeteilt bekommt. Ferner kann der Kunde entscheiden, ob er die Zuteilung annimmt, bzw. auf das Darlehen verzichtet und ggf. eine Treueprämie annimmt. Ist das Darlehen ausgezahlt, so befindet sich der Vertrag in der Darlehensphase. Das aufgenommene Darlehen wird hier getilgt.
Beim Bausparen gibt es laut Bausparkassengesetz üblicherweise eine Abschlussgebühr. Dieses ist als Gebühr für die Zinskonditionen zu sehen. Selbst mit dieser Abschlussgebühr, die ca. 1-2% der Vertragssumme beträgt, sind die Kosten des Darlehens sehr viel günstiger als bei einer herkömmlichen Bankfinanzierung.
Staatliche Förderungen beim Bausparen
Bausparen wird staatlich gefördert. So kann ein Bausparvertrag für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen bespart werden. Ggf. werden diese Leistungen auch durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Hierfür sind jedoch Einkommensgrenzen zu beachten. Bei Alleinstehenden beträgt die Grenze 17.900 EUR, bei Verheirateten 35.800 EUR (jeweils das zu versteuernde Einkommen). Es werden maximal 470 EUR VL (pro Person) jährlich mit 9% gefördert. Ebenso können eigene Einzahlungen staatlich gefördert werden. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Bei Alleinstehenden beträgt die Grenze 25.600 EUR, bei Verheirateten 51.200 EUR (jeweils das zu versteuernde Einkommen). Die Einzahlungen werden mit 8,8% jährlich gefördert. Dabei gilt zu beachten, dass maximal 512 EUR (pro Person) gefördert werden. Diese Möglichkeit der Förderung kann bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahrgenommen werden. Seit 2008 ist Bausparen auch Altersvorsorge-gefördert. Die entsprechende Bezeichnung lautet „Wohnriester“.
Wie bisher ist es dabei möglich, die Sparbeiträge als auch die Tilgungsbeiträge des Darlehens staatlich fördern zu lassen. Umgangsprachlich wird auch von „Riester-fähig“ gesprochen. Die Fördervoraussetzungen entsprechen denen der herkömmlichen Riester-Produkte. Da die Auszahlungen des Riester-Vermögens als Rente steuerpflichtig ist, wird bei Inanspruchnahme des geförderten Darlehens ein Steuerschattenkonto eingerichtet um die Voraussetzung der nachgelagerten Besteuerung zu erfüllen. Das bedeutet, dass Steuern bei Renteneintritt abgeführt werden müssen, obwohl dem möglicherweise kein Guthaben entgegensteht. Das Guthaben befindet sich jedoch in der selbstgenutzten Immobilie.
Sollte das Darlehen nicht in Anspruch genommen worden sein oder wurde es nicht gefördert, muss nur der Guthabenanteil (der auch als Rente ausbezahlt werden kann) versteuert werden. Als Begründung für die Förderfähigkeit von Bausparverträgen wird angegeben, dass die eigene, selbstgenutzte Immobilie als eine Form von Alterssicherung gesehen wird und damit auch förderfähig ist. Das Vorgehen der Bausparkassen bei Wohnriester ist unterschiedlich. Es gibt einige Anbieter, bei denen man alle staatlichen Förderungen in einem Vertrag nutzen kann. Andere Anbieter hingegen verlangen den Abschluss eines zweiten Vertrages, wenn alle staatlichen Förderungen genutzt werden sollen. Diese begründen ihr Vorgehen damit um eine saubere Trennung im Falle der Besteuerung zu gewährleisten.