Rechtschutz durch eine umfassende Versicherung
Gibt es Unterschiede bei der Rechtsschutzversicherung?
Es gibt in Deutschland ca. 80.000 Gesetze und Verordnungen. Jährlich gehen zirka 2.000.000 Klagen bei deutschen Zivilgerichten und 500.000 Klagen bei den Arbeitsgerichten ein, Tendenz steigend. Es gibt rund 35.000.000 Mietverhältnisse und jährlich rund 2.300.000 Verkehrsunfälle in Deutschland. Und die Deutschen sind so streitsüchtig wie nie. Da ist das Risiko, dass man selbst oder ein Familienmitglied in einen Rechtsstreit gezogen wird, groß. Und der kann neben dem Ärger auch nicht unerhebliche Kosten verursachen. Die private Rechtsschutzversicherung sorgt hier für Chancengleichheit und hilft Geschädigten und Opfern. Da verwundert es nicht, dass Rechtsschutzversicherungen immer beliebter werden und man ihr schon die gleiche Gewichtung wie der Haftpflichtversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung beimisst. Doch übernimmt die Rechtsschutzversicherung wirklich alle rechtlichen Auseinandersetzungen? Die Rechtschutzversicherung ist eine Individualversicherung und es werden längst nicht von jeder Versicherung alle Leistungen aus Rechtstreits übernommen, deshalb bieten die Gesellschaften in der Regel Komplettpakete wie die folgenden an:
- Privat-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz, bei Rechtsstreits, die aus Verträgen, dem Führerschein oder Ersatzansprüchen im Straßenverkehr resultieren
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete, sie deckt die Kosten aus Streitigkeiten mit Mietern oder Vermietern, z. B. wegen Mietminderung, Eigenbedarfskündigung oder Betriebskostenabrechnung
- Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge
- Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Firmen und Vereine
Welche Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtschutzversicherung deckt das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab, welcher nach dem Grundsatz des Versichertenrisikos aufgebaut ist. Die Versicherer prüfen jedoch, ob ausreichende Aussicht auf Erfolg bei einer Rechtsverfolgung besteht und der Versicherungsnehmer nicht schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Ob ein Rechtsstreit versichert ist, kann mit einer Deckungsanfrage geklärt werden. Man kann außer den oben genannten Komplettlösungen beinahe jedes Rechtsrisiko versichern lassen z. B. mit dem
- Schadenersatz-Rechtsschutz, hier ist nur die Geltendmachung des Schadensersatzes versichert, die Abwehr ist zum Teil über die Haftpflichtversicherung gedeckt.
- Sozialgerichts- Rechtsschutz, bei Streitigkeiten rund um Hartz IV, Rente oder auch Reha-Maßnahmen
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, bei Führerscheinangelegenheiten wie Entzug, Erteilung, Auflagen usw.
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz, für Versicherungsnehmer, für die die Disziplinarvorschriften (Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker) gelten,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, bei Geschwindigkeitsübertretung, Gurtpflichtverletzung, Rotlicht oder Lärmbelästigung,
- Opfer-Rechtsschutz, für die aktive Strafverfolgung von Straftätern
- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, hier sind nur Klagen vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht abgedeckt
- Straf- Rechtsschutz umfass die Verteidigung in Strafverfahren (Unterscheidung zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen)
- Beratungs- Rechtsschutz, wenn sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich Familienrecht verändert, werden die Rechtsberatungskosten übernommen, z. B. bei Tod eines Verwandten, Trennung oder Scheidung,
- Arbeits-Rechtsschutz für alle Streitigkeiten rund um den Arbeitsvertrag wie Kündigung, Lohn- und Gehaltsnichtzahlung,
- Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht bei Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen oder Streitigkeiten aus Dahrlehensverträgen.
So übernimmt die Rechtschutzversicherung je nach vereinbarter Deckungssumme die gesetzlichen Anwaltsgebühren –der Versicherungsnehmer hat freie Anwaltswahl- Zeugengelder, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten des Gegners, sofern der Versicherungsnehmer dafür aufkommen muss. Kautionen, die den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug bewahren können, werden in der Regel bis zu 50.000 Euro übernommen. Dies trifft auf Bußgelder und Geldstrafen nicht zu. Vorbeugende Rechtsberatungen werden ebenfalls nicht übernommen und grundsätzlich ausgeschlossen sind alle Streitfälle rund um den Hausbau, Erbschaftsstreit, Ehezwist und Scheidung. Allerdings gibt es den Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, bei dem die Interessen und Bedürfnisse der Parteien festgestellt werden und die Betroffenen selbst eine Lösung finden. Der Mediator unterstützt lediglich die Lösungsfindung.
Für fast alle Leistungen gilt eine dreimonatige Wartefrist nach Vertragsabschluss, d. h. für Vorfälle die in diesem Zeitraum passieren, tritt die Versicherung noch nicht ein.